SPD Emmelshausen

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Mindestlohn dient allen

Veröffentlicht am 25.09.2013 in Bundespolitik

Mindestlohn für alle wollen die Politiker landauf, landab. "Auch wir wol-len den Mindestlohn von 8,50 Euro", bekräfigt der Ortsvereinsvor-sitzende der SPD Emmelshausen, Christoph Bretz. "Jeder muss von seiner Hände Arbeit leben können, wenn man einen Monat Arbeit heranzieht".
Doch jeder soll sich selbst ein Bild machen: Dieser Link verbindet mit der Internetseite "mindestlohn.de". Auf der Seite des DGB zum Thema kann man nachlesen, wer was schreibt oder beschließt.

Wie Zeit Online berichtet, wagt das Land Bremen einen Versuch: Künftig solle nicht nur der Staat mindestens 8,50 Euro die Stunde zahlen, sondern auch Firmen, die öffentliches Geld bekommen. Bremen betrete mit der Entscheidung für ein Mindestlohngesetz auf Landesebene Neuland, so Zeit Online. Noch nie habe ein Bundesland versucht, eine eigene Lohnuntergrenze einzuziehen.

Das Gesetz, das heute den Bremer Landtag passiere, verpflichte die öffentlichen Arbeitgeber des Landes dazu, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro brutto in der Stunde zu zahlen. Die Regel gelte für das Land Bremen, aber auch für die Städte Bremen und Bremerhaven. Bei einer Vollzeitstelle entspreche das einem Gehalt von rund 1.400 Euro brutto und rund 1.000 Euro netto in der Steuerklasse I, berichtet die Zeitung weiter.

Das Gesetz solle auch für Unternehmen gelten, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind oder öffentliche Aufträge ausführen. Dazu gehörten etwa Bauunternehmen, die für die Stadt ein neues Gebäude bauen. Die Bremer gingen sogar noch einen Schritt weiter: Jede Institution, jeder Verband oder Verein, der öffentliche Zuwendungen bekomme, müsse seinen Mitarbeitern künftig den Mindestlohn bezahlen. Die Lohnuntergrenze solle demnach auch für Behindertenfahrdienste, Essen auf Rädern und Wohlfahrtsverbände in der Jugend-, Alten- oder Behindertenarbeit gelten, deren Arbeit über Pflegesätze und mit öffentlichem Geld finanziert werde.

Für private Unternehmen gelte der Landesmindestlohn hingegen nicht, so Zeit Online weiter. Dem Land fehle es hier an der Gesetzgebungskompetenz. Dass überhaupt für alle öffentlichen Bereiche ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden könne, liege am Tariftreue- und Vergabegesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge regle. Es sei ein föderales Gesetz und könne entsprechend auf Landesebene verändert werden, schreibt Zeit Online. Die rot-grüne Koalition in Bremen nutze das Regelwerk als Hebel: Bewerber für öffentliche Aufträge, die sich nicht zur Zahlung des Mindestlohns verpflichteten, dürften künftig keine Angebote mehr einreichen. Unternehmen, die sich weigerten, den Mindestlohn zu zahlen, erhielten keine Aufträge mehr von der öffentlichen Hand, so Zeit Online.

Das Gesetz schütze Firmen, die faire Löhne zahlen, argumentiere die Regierung. Einen Schaden für die Wirtschaft befürchte sie nicht. Die Bremer CDU beklage hingegen, das Gesetz rüttele an der Tarifautonomie. SPD und Grüne wiesen den Vorwurf mit dem Argument zurück, der Mindestlohn greife nur in den öffentlichen Bereichen, in denen so niedrige Löhne gezahlt würden, dass sie nicht zum Leben reichten. Die Tarifautonomie werde vielmehr durch das Mindestlohngesetz gestärkt, gibt die Zeitung SPD und Grüne wieder.

Wie Zeit Online berichtet, sei noch fraglich, ob der Landesmindestlohn mehr koste, als er an Einnahmen bringe. Die Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen habe dies im Auftrag der Bremer Arbeitnehmerkammer durchgerechnet. Die Forscher kämen zu dem Ergebnis, dass sich der Mindestlohn für das Land auszahlen dürfte: Mit 15,5 Millionen Euro zusätzlicher Steuereinnahmen könnte das Land Bremen demnach rechnen.

Würde das Bremer Modell bundesweit eingeführt, würden Bund, Länder und Kommunen rund drei Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, hätten die Forscher nach Angaben von Zeit Online vorausgesagt. In dieser Rechnung seien jedoch nicht jene Arbeitnehmer enthalten, die aufstockende Hartz IV-Leistungen beziehen, weil sie zu wenig verdienten. Die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) argumentiere außerdem, dass armutsfeste Löhne auch die Sozialkassen entlasten würden.

Das Gesetz solle am 1. September in Kraft treten. Alle zwei Jahre solle eine Kommission des Senats die Höhe des Mindestlohns neu festlegen, so die Zeitung abschließend.