SPD Emmelshausen

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Regelsätze verfassungswidrig

Veröffentlicht am 09.02.2010 in Sozialpolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot) durch den Staat nicht gerecht.

Für nähere Informationen geben wir hier den Link zur letzten Ausgabe des SPD-AKTUELL (9. Feb. 2010)

Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Neuregelung der Regelsätze in der Grundsicherung erforderlich